Schulordnung

von Lena Hohenauer
12. Dezember 2024

Schulordnung

Schul- und Hausordnung der Volksschulen Angerberg und Mariastein

                         

Schulkinder, LehrerInnen und Eltern sind eine große Gemeinschaft.
Diese Gemeinschaft funktioniert nur, wenn sich alle an Regeln halten.

Allgemeines:

Das Schulhaus wird um 7.45 Uhr für die Schüler geöffnet. Die Kinder von Angerberg, die früher zur Schule kommen (u.a. die Fahrschüler), werden von 7:20 Uhr bis 7.45 Uhr im Pausenhof durch den Schulwart beaufsichtigt. In Mariastein ist es möglich, bis 7:45 Uhr im Kindergarten zu verweilen (genaue Modalitäten sind mit der Leitung des Kindergartens zu besprechen). Der Unterricht beginnt jeweils um 8.00 Uhr.

 Die Eltern werden gebeten, sich gegebenenfalls von ihren Kindern vor dem Schulhaus zu verabschieden und die Kinder im Falle der persönlichen Abholung nach dem Unterricht auch vor dem Schulhaus zu empfangen.

Die Kinder legen den Schulweg – wenn möglich- zu Fuß zurück. Zu Ihrer Sicherheit wird das Tragen eines reflektierenden Sicherheitskragens oder einer Warnweste empfohlen.

Smartphones, Smartwatches und andere digitale Geräte bleiben während der Schul- und Pausenzeit ausgeschaltet. Nur im Ausnahmefall wird eine Lehrkraft die Nutzung erlauben.

 

Damit wir uns in der Schule wohl fühlen können, halten wir uns an folgende Regeln:

 

Wir SchülerInnen:

a) Vereinbarungen, die ein friedliches Miteinander in unserer Schule ermöglichen

  • Wir grüßen alle Personen, die wir im Schulhaus treffen höflich.
  • Wir verwenden die Zauberwörter „BITTE“ und „DANKE“.
  • Wir begegnen uns wertschätzend, freundlich, respektvoll und verwenden keine Schimpfwörter und keine beleidigenden Ausdrücke oder Gesten.
  • Wir sprechen höflich miteinander, hören anderen zu und lassen sie ausreden.
  • Konflikte lösen wir nicht mit Gewalt! Wir können uns immer an die Erwachsenen (Lehrpersonen, Schulwart, Freizeitpädagogin) wenden.
  • Wir verhalten uns im gesamten Schulhaus ruhig, rennen, raufen und lärmen nicht.
  • Wir befolgen die Anweisungen von Lehrpersonen und der Schulleitung und verlassen das Schulhaus nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen bzw. der Schulleitung.

 

b) Ordnung und Sauberkeit

  • Wir kommen pünktlich zur Schule, so dass wir 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sind, damit wir uns in Ruhe auf den Unterricht vorbereiten können.
  • Wir betreten die Klassen nur in Hausschuhen und halten unsere Klassen, die Garderoben und das Schulhaus sauber.
  • In der Garderobe werden die Schuhe ordentlich hingestellt und die Kleidungsstücke aufgehängt.
  • Wir gehen sorgsam mit den Schulsachen, Lernmaterialien und den Einrichtungsgegenständen um.
  • Die WC-Anlagen halten wir sauber und verwenden sie nicht als Aufenthaltsraum. Vor dem Verlassen waschen wir uns die Hände.
  • Wir arbeiten im Unterricht konzentriert mit und stören nicht.
  • Wir erledigen unsere Hausübungen regelmäßig und gewissenhaft.
  • In der Hofpause nutzen wir die Zeit uns zu bewegen und uns mit Freunden zu unterhalten.
  • Wir werfen in der Hofpause keine Schneebälle, oder andere Gegenstände gegen Mitschüler und das Schulgebäude.
  • Wir halten uns an die Klassenregeln.

 

Wir Lehrpersonen:

a) Wir sorgen für ein gutes Unterrichtsklima

  • Wir wollen allen Kindern Freude am Lernen vermitteln, welche durch Erfolgserlebnisse und Fleiß entsteht.
  • Wir planen unseren Unterricht sorgfältig, gestalten ihn interessant und berücksichtigen die Begabungen und Interessen der Kinder.
  • Wir stimmen die Hausübungen auf die Unterrichtszeiten und das Lernvermögen der SchülerInnen ab.
  • Wir haben für die Sorgen unserer Kinder immer Zeit und bieten ihnen unsere Hilfe an.
  • Wir pflegen eine respektvolle Art in der Kommunikation mit den Kindern.
  • Auch bei notwendigen und gesetzlich geregelten erzieherischen Maßnahmen (§§ 47, 49 SchUG, § 8 Schulordnung) wie zum Beispiel Aufforderung, Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung von Pflichten, beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin, beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten, Verwarnung bleibt stets das Wohlwollen gegenüber den Kindern im Mittelpunkt des Denkens und Handelns der Lehrpersonen insbesondere und allen anderen mitwirkenden Akteuren der Schulgemeinschaft.
  • Wir nehmen Konflikte zwischen Kindern ernst und intervenieren bevor es zu einer Eskalation kommt. Wir hören uns jede Partei an, lassen die Kinder über ihre Emotionen und Handeln reflektieren und sorgen dafür -wenn erforderlich - dass der geschädigten Person eine adäquate Wiedergutmachung zu Gute kommt.
  • Wir beaufsichtigen die SchülerInnen 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, während der Unterrichtszeit und in den Pausen.
  • Wir halten die Kinder an, sich an die Regeln der Schul- und Hausordnung zu halten.
  • Wir unterstützen unsere Kinder in ihrer Entwicklung zu kritisch denkenden, selbstständigen, rücksichtsvollen und offenen Menschen.

 

b) Wir kümmern uns um eine gut gelingende Schulpartnerschaft

  • Wir pflegen den Kontakt zu den Eltern und informieren sie über die persönliche Entwicklung und die Lernfortschritte ihrer Kinder.
  • Wir nehmen uns Zeit für die Anliegen und Sorgen der Eltern und sind bemüht, geeignete Lösungswege zu erarbeiten. Dabei werden wir auch auf professionelle Hilfe hinweisen, wenn sie gewollt bzw. notwendig ist.
  • Wir verständigen die Eltern bei Unfällen, bei Unterrichtsänderungen, über den Ablauf von Unterrichtsveranstaltungen, bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten, über den Lernerfolg des Kindes.

 

Wir Eltern:

  • Wir ermitteln unserem Kind, dass Normen und Werte, Regeln und Grenzen wichtig für ein gelingendes Zusammenleben sind.
  • Wir besprechen mit unserem Kind die vereinbarten Schulregeln und unterstützen die Einhaltung auch durch die häusliche Erziehung.
  • Wir signalisieren unserem Kind, dass die „Schule“ wichtig ist.
  • Wir interessieren uns für den Schulalltag unseres Kindes und bieten ihm Unterstützung an.
  • Wir schicken unser Kind rechtzeitig in die Schule, damit es pünktlich zum Unterricht kommt.
  • Wir entschuldigen unser Kind am ersten Tag des Fernbleibens und benachrichtigen die Schule über den Grund.
  • Wir geben eine Turnbefreiung schriftlich unter Angabe des Grundes bekannt.
  • Wir achten darauf, dass Hausübungen gewissenhaft erledigt werden.
  • Wir sehen das Mitteilungsheft/oder die verwendete App (Schoolupdate, Edupage, …) als wichtiges Kommunikationsmittel und unterschreiben gegebenenfalls die Informationen der Lehrpersonen und der Schulleitung.
  • Bei Schwierigkeiten suchen wir zuerst das Gespräch mit der Klassenlehrerin.
  • Wir nehmen an Elternsprechtagen, Klassenelternabenden und anderen schulischen Veranstaltungen teil.
  • Wir sorgen dafür, dass unser Kind an Schulveranstaltungen teilnimmt.
  • Wir sorgen dafür, dass keine gefährlichen Gegenstände in die Schule mitgebracht werden.
  • Wir übernehmen die Haftung für Wertgegenstände als auch für mutwillig beschädigtes Schuleigentum.